Facebook Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen beim Facebook-Gewinnspiel

1. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch:

a) die "Gefällt mir"-Aktivierung für unsere Facebookseite "SivashPferdepflege" und

b) das öffentliche Teilen des Gewinnspiel-Beitrags und

c) das Kommentieren des Gewinnspiel-Beitrags.

2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; wir machen das, weil wir Spaß daran haben, nicht um jemanden zu verärgern oder um uns mit ihm zu streiten. Vor allem nicht vor Gericht.

3. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook. Veranstalter des Gewinnspiels ist Alnova UG, Durlacher Str. 33, 76229 Karlsruhe.

4. Zeitraum des Gewinnspiels: 28.06.2018 bis 05.07.2018 um 24:00 Uhr.

5. Die Gewinner werden am Ende des Gewinnspielzeitraums per Los ausgewählt. Der Gewinner wird im Anschluss an das Gewinnspiel über Facebook benachrichtigt. Voraussetzung für die Gewinnausschüttung ist, dass der Gewinner auf die Kontaktaufnahme bei Facebook innerhalb von 3 Tagen reagiert. Der Name des Gewinners wird auf unserer Facebook-Seite genannt.

6. Als Gewinn verlosen wir 1 Pflegemittel-Set für Pferde: SIVASH-Soleschlick 4,5kg + Sole 1l. Keine Barauszahlung oder Kompensation möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Etwaige Ausnahmeregelungen in Absprache und mit Zustimmung der Alnova UG sind im Einzelfall möglich.

7. Teilnahme (Versand der Gewinne) ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Verlosung über 18 Jahre alt sein.

8. Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

9. Die Alnova UG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu.

10. Die Alnova UG haftet nicht für Schäden die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

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